Schweiz
Gesellschaft & Politik

Ständerat beharrt auf Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative

Bundesrat Ignazio Cassis verfolgt die Debatte im Nationalrat an der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 17. Maerz 2026, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Laut Bundesrat braucht es keinen Gegenentwurf – Ignazio Cassis an der Frühjahrssession im Ständerat.Bild: keystone

Räte streiten weiter um Neutralitätsartikel in der Verfassung

18.03.2026, 13:0518.03.2026, 13:05

Der Ständerat will die Neutralität weiterhin mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung festschreiben. Nach wie vor befürwortet er einen direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative. Im Ringen mit dem Nationalrat in der Frage änderte die kleine Kammer am Mittwoch allerdings ihren Vorschlag ab.

Mit 23 zu 21 Stimmen ohne Enthaltungen hielt die kleine Kammer an ihrem Entscheid für einen Gegenvorschlag von vergangener Woche fest. Schon damals hatte sich der Ständerat knapp mit Stichentscheid von Ratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR) für einen Gegenvorschlag ausgesprochen.

In der Folge hatte es der Nationalrat allerdings ein zweites Mal abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Nun muss er sich ein drittes Mal mit der Sache befassen.

Zweckbestimmung gestrichen

Dabei wird die grosse Kammer auch über eine Änderung zu befinden haben, welche der Ständerat am Gegenvorschlag vornahm. Er strich auf Antrag von Benedikt Würth (Mitte/SG) einen Absatz, wonach der Bund die Neutralität nutzt, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Zudem stehe er als Vermittler zur Verfügung.

Umstritten war im Rat erneut, ob der Gegenvorschlag gegenüber dem Status quo eine Änderung bringt. Matthias Michel (FDP/ZG) sagte, wäre dies der Fall, dürften Befürworter der Initiative dem Gegenentwurf nicht zustimmen. Tatsächlich geschehe dies aber.

Aussenminister Ignazio Cassis bekräftigte in der Debatte die ablehnende Haltung des Bundesrats zu einem Gegenvorschlag. Zugleich wies er den Vorwurf zurück, die Landesregierung wolle die Neutralität schleichend aufweichen. «Wenn man der Ansicht ist, dass der heutige Handlungsspielraum richtig ist, dann muss man keinen Gegenentwurf machen.»

Bundesrat fürchtet noch mehr Verwirrung

Cassis vertrat weiter die Ansicht, ein neuer Verfassungsartikel würde grundsätzliche Auslegungsfragen aufwerfen. Würths Streichungsantrag verschärfe das Problem noch. Denn die ursprüngliche Version stelle immerhin klar, dass die Neutralität instrumentellen Charakter habe.

Würth hingegen wollte nach eigener Aussage mit seinem Änderungsantrag einen Schritt auf jene zu machen, die keinen Gegenvorschlag wollten. Die verbleibende Formulierung «Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet» sei glasklar. Der Handlungsspielraum des Bundesrats bleibe damit erhalten, was auch die Direktion für Völkerrecht des Aussendepartements bestätige.

Für den Gegenvorschlag in der geänderten Version setzte sich Hannes Germann (SVP/SH) ein. Die ursprüngliche Version dürfte im Nationalrat kaum Chancen haben, begründete er seine Haltung. Es gehe darum, der Neutralität durch die Nennung in der Verfassung ein höheres Gewicht zu geben.

«Unantastbarer Mindestinhalt»

Über die Neutralität könnte man unterschiedliche Auffassungen haben, sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Er denke aber, dass es bei der Neutralität ähnlich wie bei den Grundrechten einen Kerngehalt gebe, sozusagen einen «unantastbaren Mindestinhalt». Rieder argumentierte, diesem Umstand werde der Vorschlag Würths gerecht.

Carlo Sommaruga (SP/GE) wollte zwar grundsätzlich keinen Gegenvorschlag. Er beantragte aber mittels Einzelantrag, am ursprünglichen Text des Gegenvorschlags festzuhalten, wenn man schon auf diesem bestehe. Der Rat entschied sich jedoch mit 24 zu 20 Stimmen für die Variante Würths.

Sanktionsverbot als Hauptunterschied

Die Initiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz. Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

In allen Versionen des Gegenvorschlags würde sowohl auf das von der Initiative geforderte weitgehende Verbot der Übernahme von Sanktionen als auch auf die Einschränkungen in der Sicherheitszusammenarbeit verzichtet. (sda/nil)

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